GRUNDRECHTE
Grundrechte sind Bürgerrechte
Kurzübersicht:
- Realisierung der Grundrechte
- Freiheit vor Sicherheitswahn
- Verankerung eines Verbotes jeglicher Zensur (z.B. Internetsperren) in
Art. 5 GG - Verbot von verdachtsunabhängigen Datensammlungen (Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndung, etc.)
- Verhinderung eines Überwachungsstaates
und der Überwachung von Angestellten durch Unternehmen (z.B. Lauschangriff, Videoüberwachung öffentlicher Orte) - Demonstrationsfreiheit, ohne Videoüberwachung und Schikanen, auch bis zu 100 Meter vor dem Bundestag
- Volles Auskunftsrecht der Bürger gegenüber allen Behörden (Ausnahmen: laufende strafrechtliche Ermittlung gegen die Anfragen- den, Anonymisierung von Personendaten)
- Freigabe geheimer Verschlußsachen sämtlicher Behörden nach 20 Jahren
- Priorität des Verbraucherschutzes vor Unternehmens-Geschäftsgeheimnissen
- Veröffentlichung aller Unternehmens- und Produktnamen, die Verbrauchern schaden
- Schließung der Abhörzentrale des Bundesverwaltungsamtes
- Verbot des Scorings und von Schufa & Co.
- Keine Computererfassung von Kfz-Kennzeichen
- Verbot des Adresshandels
- Verbot von Zwangsmitgliedschaften (IHK, HWK, GEZ)
Die Bürger-Lobby fordert:
- Grundrecht auf ein menschenwürdiges Einkommen ohne Bedingungen
- Grundrecht auf bezahlbare Mieten
- Grundrecht auf bezahlbaren Strom, Wasser, Wärme
- Grundrecht auf Grundsicherung (Renten, Arbeitsunfähigkeit, Ausbildung, etc.) von mind. 2.000 Euro monatlich inklusive Inflationsausgleich und ohne Bedingungen.
- Grundrecht auf beste, bezahlbare Gesundheitsversorgung
- Grundrecht auf reine Luft, wasser, Boden und Lebensmittel